Die Ausbildung zum Pferdewirt.
Inhalt: Die Ausbildung zum Pferdewirt
Die Ausbildung zum Pferdewirt
Der Ablauf der Ausbildung
Der Ablauf wird durch die aufgrund des §25.1 BBiG am 1.11.1975 erlassende »Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt« geregelt. Der §3 dieser Verordnung stellt im Ausbildungsberufsbild die Mindestanforderung an Fertigkeiten und Kentnisse in dreizehn Schwerpunkten heraus:
- Versorgen, Pflegen, Füttern und Transportieren von Pferden
- Körperbau, Lebensvorgänge, Verhalten
- Pferdegesundheit und Hygiene
- Bewegen und Arbeiten: Reiten, Longieren, Fahren usw.
- Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung, Pferderassen
- Nährstoffe, Futtermittel und ihre Gewinnung, Beschaffung, Verwendung
- Formen der Pferdehaltung, bauliche und technische Einrichtungen
- Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Ausrüstung und Zubehör
- Betriebliche Zusammenhänge im Ausbildungsbetrieb
- Einschlägige Rechtskunde
- Wirtschafts-, Rechtskunde und Soziales
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Umweltschutz
Der Aubildungsrahmenplan (§4) schlüsselt die dreizehn Schwerpunkte im einzelnen auf. Der individuelle Ausbildungsplan basiert hierauf. Beide Unterlagen sind den Vertragsunterlagen beigefügt. Die Ausbildung ist in sechs Ausbildungshalbjahre gegliedert. Die Schwerpunktbereiche 1, 3, 4, 6, 7, 8, 12, 13 des Ausbildungsberufbildes begleiten alle Auzubildenden durch die ganze Lehrzeit.
Zur Grundausbildung zählen die Schwerpunktbereiche 1, 3, 4, 7, 8, 11, 12, 13 zu zwei Dritteln, soweit sie für die vier Schwerpunkte des Berufes Pferdewirt als Grundlage unverzichtbar sind. Der Schwerpunktbereich 2 gehört, abgesehen von einigen Besonderheiten, ganz in die Grundausbildung. Die Bereiche 5, 9, 10 werden nur beiläufig angesprochen.
Die Differenzierung im fünften und sechsten Ausbildunghalbjahr führt zu den speziellen Qualifikationen. Zu unterscheiden sind die Ausbildungsschwerpunkte
- Zucht und Haltung (Wird vom Magdalenenhof als einzigster Schwerpunkt ausgebildet)
- Reiten
- Rennreiten
- Trabrennfahren.
In dieser Zeit erfolgt die Ausbildung uneingeschränkt schwerpunktbereichsbezogen. Die Bereiche 1, 2, 3, 6, 7, 8, 11, 12, 13 werden den Schwerpunkten angepaßt, vertieft und ergänzt. Die Bereiche 4, 5, 9, 10 sind die Ausbildungsschwerpunkte des letzten Ausbildungsjahres und werden auf die betreffende Ausbildungsrichtung abgestimmt.
Sonderregelungen:
Für die zweijährigen Ausbildungsverhältnisse gilt in etwa folgende Zeitaufteilung: Grundausbildung: 2mal 3 Monate, 2mal 4 Monate. Schwerpunktausbildung: 2mal 5 Monate. Die Berufsschule beginnt mit der Mittelstufe
Abschluß der Ausbildung
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der bestandenen Abschlußprüfung. Bis zum Vertragsende ist der vorherige Auszubildende Gehilfe.
Der Auszubildente hat Anspruch auf ein Zeugnis mit folgenden Inhalt:
Name und Anschrift des Ausbildenden und des Ausbildungsbetriebes
Personalien und Wohnort des Ausgebildeten
Art und genaue Dauer der Ausbildung
erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse, eventuell Schwerpunkte
Unterschrift und Datum, eventuell Empfehlungen.
Dieses Zeugnis ist unaufgefordert auszuhändigen. Auf Wunsch des Ausgebildeten muß außerdem eine Beurteilung abgegeben werden, z.B. über Fürhung und Leistungen.
Die Zwischenprüfung
1. Die Zwischenprüfung soll laut § 42 BBiG frühestens nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres abgelegt werden. Die Teilnahme ist Vorraussetzung für die Zulassung zur Abschlußprüfung. Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen:
Die Fertigkeitsprüfung erstreckt sich über maximal zwei Stunden. Zwei Arbeitsproben sind aus folgenden Gebieten auszuwählen:
- Füttern, Tränken, Pflegen, Führen, und Vorstellen von Pferden
- Merkmale des gesunden Pferdes
- Bewegen vn Pferden
- Satteln und Zäumen, Reinigen und Pflegen von Lederzeug.
2. Die Kenntnisprüfung erfolgt schriftlich bis zu drei Stunden und mündlich. Die Themen kommen aus nachstehenden Fachbereichen:
- Körperbau und Funktion der Körperteile
- Krankheitsanzeichen und Krankheiten
- Grundlagen der Fütterung
- Aufstellungsformen und Raumbedarf
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung.
Die Zwischenprüfung dient der Standortbedingung, d.h. der jeweilige Ausbildungsstand wird ermittelt. Dabei ergeben sich willkommende Vergleichsmöglichkeiten. Das Ergebnis geht nicht in die Abschlußprüfungsnote ein. Die Prüfungsergebnisse werden als Orientierungshilfen mitgeteilt:
- dem Auszubildenden
- dem Ausbildenden (Ausbilder)
- der Berufsschule
- den Erziehungsberechtigten
- der "Zuständigen Stelle", eventuell dem Ausbildungsberater.
Die Abschlußprüfung
Mit der Abschlußprüfung endet normalerweise die Ausbildung.
Zulassungsvoraussetzungen (§§ 39 und 40 BBiG):
die vorgeschriebene Ausbildungszeit ist abgeleistet. Das Ausbildungsverhältnis ist bei der zuständigen Stelle regstriert
das Berichtsheft ist Ordnungsgemäß geführt, es wurde anläßlich der Zwischenprüfung bereits vorgeprüft. Der Nachweis über die Telnahme an vorgeschriebenen, überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen liegt vor
- die Zwischenprüfung wurde abgelegt
- die Anmeldung erfolgte form- und fristgerecht
Besondere Fälle:
vorzeitige Zulassung §40 BBiG
Nachweis sechsjähriger Tätigkeit im Beruf, § 40.2 BBiG.
Die Anmeldetermine werden - wie auch zur Zwischenprüfung - von der zuständigen Stelle rechtzeitig bekanntgegeben unter Beifügung der Anmeldeformulare. Zuständig für die Anmeldung ist der Ausbildende, der auch die Prüfungsgebühren zu entrichten hat. Fachorganisation und Berufsschulen helfen fast immer.
Prüfungsgegenstand (§35 BBiG)
Die Fertigkeitsprüfung fordert drei Arbeiten bis zu vier Stunden aus folgenden Bereichen:
Füttern, Tränken, Pflegen
Beurteilen und Beschreiben, Identifizieren
Bahndlung von Wunden und Schäden, Verbände anlegen
Pflege kranker oder verletzter Pferde, Hilfe beim Hufbeschlag
Arbeiten und Bewegen
Pflege und Ausbessern von Ausrüstung und Zubehör
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz.
Die Kenntnisprüfung erfolgt schriftlich bis zu drei Stunden und mündlich ca. 20 Minuten. Die Fachbereiche sind:
- Pferdekrankheiten und ihre Bekämpfung
- Ausbildungs- und Trainingsmethoden
- Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung, Rassen
- Fütterung, Futtergewinnung und -verwendung, Futterrationen
- Stall- und Haltungsformen, Stallklima
- Betriebsorganisation, Fläche, Arbeitskräfte Güter und Kosten
- Fachrechnen
- Rechtsfragen in Zucht, Haltung und Sport
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Umweltbelastungen, Umweltschutz
Berufliche Fort- und Weiterbildung
Sie gehört dem BBiG zufolge (§§1.3 und 46) zur beruflichen Bildung.
Als Fortbildungsmaßnahmen gelten alle Bildungswege, die zu neuen, gehobeneren Qualifikationen nach der Abschlußprüfung führen, z.B. zum Pferdewirtschaftsmeister.
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer nach der Abschlußprüfung eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Beruf nachweisen kann. Leider gibt es bundesweit noch keine kontinuierliche Vorbereitung -Seminare, Lehrgänge, Fachschulen- auf die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung. Die zuständigen Stellen in Verbindung mit den Fachverbänden oder anderen Fortbildungsträgern (z.B. Landbildung e.V.) bieten aber inzwischen gezielte Vorbereitungskurse oder Seminare für alle vier spaten des Pferdewirtschaftsmeisters an.
Die Meisterprüfung, §§80 Abs.2 und 81 Abs.4 BBiG, umfaßt folgende Bereiche:
einen praktischen Teil, bestehend aus einem bis zu vier Stunden dauernden, dem jeweiligen Fachbereich angepaßten Arbeitseinsatz
einen fachtheoretischen Teil mit vier bis fünf Fächern, die schriftlich und mündlich geprüft werden
einen wirtschaftlich-rechtlichen Teil mit den Fächern Wirtschaftslehre, Rechnungswesen und Rechts- und Sozialwesen
einen berufs- und arbeitspädagogischen Teil mit den Fächern Grundfragen der Berufsausbildung (erfolgt nur mündlich), Planung und Durchführung der Ausbildung, der Jugendliche in der Ausbildung und Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung.
Die Meisterprüfung soll Antwort geben auf die Fragen: Kann der Kandidat alle im Betrieb anfallenden Arbeiten meisterlich ausführen? Ist er in der Lage, aufgrund seiner Fertigkeiten und Kenntnisse einen Pferdebetrieb selbstständig zu führen? Hat er die Fähigkeit, Auszubildende ordnungsgemäß zu führen, anzuleiten und zu betreuen? Die Prüfungsanforerungen ähneln formal denen für die Abschlußprüfung und werden von den zuständigen Stellen erlassen.
Neben Bedingungsmaßnahmen, die zu einem qualifizierten Abschluß führen, gibt es Veranstaltungen, die darauf abzielen, jedem Interessenten Kenntnisse zu vermitteln, um mit der Entwicklung Schritt zu halten. Die von allen Pferdezucht- und Pferdesportverbänden angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen (Vorträge, Seminare, Lehrgänge, Tagungen, Schauen) dienen diesem Zweck. Weitere Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen sind landwirtschaftliche Organisationen und Verbände sowie Fachfirmen und Volkshochschulen. Diese sogenannte "Berufsbezogene Erwachsenenbildung" hat heute ganz allgemein große Bedeutung erlangt. Der Grundsatz vom Lebenslangen Lernen ist auch Pferdewirten bekannt.
Ausbildung zum Pferdewirt
